Führerschein Klasse B / BF 17
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und
- Anhänger bis 750 kg zGM bzw.
-Anhänger über 750 kg zGM, wenn die Summe der
zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t. ist.
Nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz.
Alter
18 Jahre
oder
BF 17 Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger
oder Sattelanhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder
Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Alter
18 Jahre
17 Jahre (für die Teilnahme am Begleiteten Fahren BF 17)
A
Krafträder mit und ohne Beiwagen
mehr als 50 ccm
dreirädrige Kfz. über 15 kW, über 45 km/h
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 : 20 Jahre
dreirädrige Kfz. über 15 kW min. 21 Jahre
Ohne Vorbesitz :
Mindestalter 24 Jahre
Alter
mind. 20 Jahre
ab 24 Jahre
direkt
A2
Krafträder mit und ohne Beiwagen
mehr als 50 ccm
bis 35 kW ( 48 PS )
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1
ist nur eine praktische
Prüfung erforderlich
Alter
mind. 18 Jahre
A1
Leichtkrafträder bis 125 ccm
bis max. 11 kW ( 15 PS )
dreirädrige Kfz bis 15 kW ( 20 PS )
Alter
16 Jahre
AM
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder
Hilfsmotor
zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht Kfz.
bis 350 kg
bis max. 50 ccm und max. 45 km/h
Elektromotoren bis 4 kW
Alter
15 Jahre
L
Zugmaschinen, die nach einer Bauart zur Verwendung für
land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eingesetzt werden
- Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
- Geschwindigkeit 25 km/h
Alter
16 Jahre
T
- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h
und selbstfahrende Arbeitsmaschinen
oder
- selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 40 km/h
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
( jeweils auch mit Anhängern )
Alter
16 Jahre bei 40 km/h
18 Jahre bei 60 km/h
C
Kraftfahrzeuge,
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D,
mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg,
die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeug-
führer ausgelegt und gebaut sind
( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Alter
21 Jahre
CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern
oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Vorbesitz Klasse C erforderlich
Alter
21 Jahre
D
Kraftfahrzeuge,
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A
die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem
Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ).
Vorbesitz Klasse B erforderlich
Alter 24 Jahre
DE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D
und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Vorbesitz Klasse D erforderlich
Alter 24 Jahre