Unsere Leistungen

Ready ? GO !

Mit Vollgas zum Führerschein..

Wir bilden dich auf dem Motorrad, im PKW, LKW und im Bus aus, denn ganz egal für was du dich entschieden hast, den Führerschein zu machen bleibt für dich immer was ganz besonderes !

Mit viel Spaß und Harmonie in der Ausbildung wirst du immer an die Tage zurück denken.


PKW

Führerschein Klasse B / BF 17

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und

- Anhänger bis 750 kg zGM bzw.

-Anhänger über 750 kg zGM, wenn die Summe der

zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t. ist.

Nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz.

Alter 

18 Jahre 

oder 

BF 17 Begleitetes Fahren mit 17 Jahren


BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger

oder Sattelanhänger über 750 kg zGM bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder

Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Alter

18 Jahre

17 Jahre (für die Teilnahme am Begleiteten Fahren BF 17)


Motorrad

A

Krafträder mit und ohne Beiwagen

mehr als 50 ccm

dreirädrige Kfz. über 15 kW, über 45 km/h

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 : 20 Jahre

dreirädrige Kfz. über 15 kW min. 21 Jahre

Ohne Vorbesitz : 

Mindestalter 24 Jahre

Alter

mind. 20 Jahre

ab 24 Jahre

direkt


A2

Krafträder mit und ohne Beiwagen

mehr als 50 ccm

bis 35 kW ( 48 PS )

Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1

ist nur eine praktische 

Prüfung erforderlich

Alter

mind. 18 Jahre


A1

Leichtkrafträder bis 125 ccm

bis max. 11 kW ( 15 PS )

dreirädrige Kfz bis 15 kW ( 20 PS )

Alter

16 Jahre


AM

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder 

Hilfsmotor

zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht Kfz.

bis 350 kg 

bis max. 50 ccm und max. 45 km/h 

Elektromotoren bis 4 kW

Alter 

15 Jahre


Traktor

L

Zugmaschinen, die nach einer Bauart zur Verwendung für 

land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eingesetzt werden

- Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 40 km/h

und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

- Geschwindigkeit 25 km/h

Alter

16 Jahre


T

- Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h

und selbstfahrende Arbeitsmaschinen 

oder

- selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr 

als 40 km/h

- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke

( jeweils auch mit Anhängern )

Alter

16 Jahre bei 40 km/h

18 Jahre bei 60 km/h


LKW

C

Kraftfahrzeuge,

ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D,

mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, 

die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeug-

führer ausgelegt und gebaut sind 

( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse nicht mehr als 750 kg

Vorbesitz Klasse B erforderlich

Alter 

21 Jahre


CE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern 

oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Vorbesitz Klasse C erforderlich

Alter

21 Jahre


Bus

D

Kraftfahrzeuge,

ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A 

die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem

Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind

( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ).

Vorbesitz Klasse B erforderlich

Alter 24 Jahre


DE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D

und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Vorbesitz Klasse D erforderlich

Alter 24 Jahre